Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reitanlage Stephan Remmel · Großer Lahweg 54 · 31020 Salzhemmendorf · Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Reitanlage Stephan Remmel, Großer Lahweg 54, 31020 Salzhemmendorf (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Reitunterricht sowie die Einstellung von Pferden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Das Angebot des Anbieters erfolgt freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung zustande.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitätsgrenzen erreicht sind oder Sicherheitsbedenken bestehen.

(3) Verträge können in Schriftform (auch digital/elektronisch per qualifizierter Unterschrift) geschlossen werden. Die digitale Unterzeichnung über das eingesetzte Signing-System des Anbieters ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Widerrufsrecht (§ 2 Abs. 4): Wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters abgeschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber zur Kenntnis genommen hat, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Vertragsschluss in den Geschäftsräumen des Anbieters (vor Ort auf der Anlage) besteht kein Widerrufsrecht.
§ 3 Reitunterricht
3.1 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter bietet Reitunterricht in folgenden Formen an, jeweils auf einem Schulpferd:

  • Dressur – Einzelunterricht (eine Stunde pro Woche)
  • Dressur – Doppelunterricht (zwei Reitschüler, eine Stunde pro Woche)
  • Springen – Einzelunterricht (eine Stunde pro Woche)
  • Springen – Doppelunterricht (zwei Reitschüler, eine Stunde pro Woche)

(2) Im monatlichen Beitrag enthalten sind der Reitunterricht, die Nutzung eines Schulpferdes sowie die Bereitstellung des grundlegenden Pferdeequipments (§ 4 Reitvertrag).

(3) Jede weitere Reitstunde, Ausritte, Tagesritte oder Wanderritte sind nicht im Monatsbeitrag enthalten und sind gesondert zu bezahlen (§ 2 Reitvertrag).

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte ist ausschließlich an Eltern, Kinder und Geschwister des Auftraggebers möglich (§ 1 Reitvertrag).

3.2 Terminvereinbarung und Unterrichtsablauf

(1) Termine werden mit dem Reitlehrer abgesprochen und wiederholen sich wöchentlich gleichbleibend. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder Trainer besteht nicht.

(2) Der Reitunterricht umfasst nicht nur die eigentliche Reitstunde, sondern auch die 30 Minuten vorher (Pferd putzen, satteln, auftrensen) sowie 30 Minuten danach (absatteln, Pferd versorgen, Putzplatz aufräumen) (§ 9 Reitvertrag).

(3) Die Einteilung der Pferde erfolgt durch den Reitlehrer.

3.3 Absagen und Nachholregelung

(1) Kann an einer Reitstunde nicht teilgenommen werden, muss diese mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird die Reitstunde voll berechnet und kann nicht nachgeholt werden (§ 7 Reitvertrag).

(2) Bei rechtzeitiger Absage können ausgefallene Stunden nach Absprache innerhalb von acht Wochen nachgeholt werden. Danach gelten sie als abgegolten (§ 7 Reitvertrag).

(3) Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen (Verspätung, Krankheit etc.), können nicht nachgeholt werden (§ 7 Reitvertrag).

(4) Bei langfristiger Krankheit sind Einzelabsprachen möglich. Hierzu ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Reitfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum ausschließt (§ 7 Reitvertrag).

3.4 Ferien- und Feiertagsregelung

(1) In der Ferienzeit findet der Reitunterricht grundsätzlich statt. Die Zeiten können nach Absprache geändert werden (§ 8 Reitvertrag).

(2) An gesetzlichen Feiertagen entfällt der Reitunterricht ohne Ersatz (§ 8 Reitvertrag).

(3) Sommerferien: In den ersten zwei Wochen der niedersächsischen Sommerferien findet kein Reitunterricht statt. Der monatliche Beitrag bleibt in voller Höhe fällig, da der Ausfall durch die in manchen Monaten anfällenden fünften Reitstunden (ca. 2–3× jährlich) über das Jahr ausgeglichen wird. Im Jahresdurchschnitt ergibt sich eine ausgeglichene Leistungsbilanz von vier Stunden pro Monat (§ 8 Reitvertrag).

3.5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Reitvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Poststempels maßgebend (§ 6 Reitvertrag).

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich der Auftraggeber mit der Entrichtung des Reitgeldes vier Wochen in Verzug befindet oder der Reitbetrieb gestört wird (§ 6 Reitvertrag).

(3) Bei nicht bezahlten fälligen Entgelten ist der Anbieter berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme auszuschließen (§ 4 Reitvertrag).

3.6 Schutzausrüstung und Verhalten

(1) Beim Reiten ist zu tragen (§ 9 Reitvertrag):

  • Ein für den Reitsport zugelassener und geeigneter Helm (Pflicht)
  • Geschlossene Schuhe mit Absatz und geeignete Kleidung (Pflicht)
  • Lange Haare sind zu einem Zopf zusammenzubinden; Schmuck sollte nicht getragen werden

(2) Den Anweisungen von Reitlehrern und Stallpersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten von Pferdeboxen, Paddocks und Weideflächen ohne Erlaubnis ist verboten (§ 9 Reitvertrag).

(3) Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der Anbieter keine Haftung. Grob fahrlässig oder mutwillig beschädigtes Zubehör wird in Rechnung gestellt (§ 9 Reitvertrag).

(4) Eltern tragen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder außerhalb des beaufsichtigten Reitunterrichts selbst (§ 9 Reitvertrag).

3.7 Hinweis auf Unfallrisiken und Versicherung

(1) Der Anbieter verfügt über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die auf der Anlage gehaltenen Schulpferde. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Umgang mit Pferden mit einem allgemeinen, nicht vollständig ausschließbaren Verletzungsrisiko verbunden ist.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass ihm die generellen Unfallrisiken des Reitsports bekannt sind. Der Abschluss einer eigenen privaten Unfallversicherung wird dringend empfohlen (§ 5 Reitvertrag).

3.8 Bildaufnahmen

Die Einwilligung zur Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist nicht Bestandteil dieser AGB und kein Erfordernis für den Vertragsschluss. Der Auftraggeber wird im Rahmen des Vertragsschlusses separat um eine freiwillige Einwilligung gebeten (gesondertes Einwilligungsformular). Bei minderjährigen Reitschülern ist die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten zu erteilen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit formlos widerrufen werden.


§ 4 Pferdeeinstellung
4.1 Einstellungsvertrag

(1) Die Pferdeeinstellung wird durch einen gesonderten Pferdeeinstellungsvertrag geregelt. Diese AGB gelten ergänzend.

(2) Die konkret vereinbarte Haltungsform sowie der monatliche Pensionspreis ergeben sich aus dem individuellen Pferdeeinstellungsvertrag.

4.2 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter übernimmt die Fütterung des Pferdes (Kraft- und Raufutter) sowie die Versorgung der Box mit Einstreu und das Ausmisten. Die Nutzung der Reithalle und der Außenplätze ist dem Einsteller gestattet (§ 1 Pferdeeinstellungsvertrag).

(2) Die Pflege des Pferdes obliegt dem Einsteller.

(3) Nicht im Pensionspreis enthalten sind insbesondere: Tierarztkosten, Hufschmied, Medikamente, besondere Pflegemaßnahmen sowie Transporte.

4.3 Tierarzt und Notfallversorgung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Einstellers einen Tierarzt oder Hufschmied zu beauftragen. Übliche Wurmkuren können ebenfalls veranlasst werden. Der Einsteller wird unverzüglich unterrichtet (§ 5 Pferdeeinstellungsvertrag).

(2) Der Einsteller benennt bei Vertragsschluss einen bevorzugten Tierarzt sowie eine Notfallkontaktperson.

4.4 Eigentumsrecht und Pfandrecht

(1) Der Einsteller versichert, dass das eingestellte Pferd in seinem Eigentum steht und weder gepfändet noch verpfändet ist.

(2) Bei Zahlungsverzug steht dem Anbieter ein Vermieterpfandrecht an dem Pferd und den eingebrachten Sachen zu. Die Verwertung des Pfandrechts erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 1228 ff. BGB) (§ 6 Pferdeeinstellungsvertrag).

4.5 Aufrechnung

Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 4 Pferdeeinstellungsvertrag).

4.6 Bauliche Veränderungen und Anzeigepflicht

(1) Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen (§ 7 Pferdeeinstellungsvertrag).

(2) Veränderungen hinsichtlich des eingestellten Pferdes sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Die Box darf nicht an Dritte weitergegeben oder untervermietet werden (§ 8 Pferdeeinstellungsvertrag).

4.7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Pferdeeinstellungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Erklärung maßgebend (§ 2 Pferdeeinstellungsvertrag).

(2) Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden, insbesondere wenn der Einsteller mit dem Pensionspreis für einen Monat in Verzug ist oder die Betriebs- oder Reitordnung trotz Abmahnung verletzt wird (§ 2 Pferdeeinstellungsvertrag).

(3) Die Kündigungsregel gilt auch für Dritte, die vom Einsteller mit der Betreuung oder dem Reiten des Pferdes betraut wurden.


§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise in Euro.

(2) Der monatliche Beitrag wird per SEPA-Lastschrift bis zum 3. Werktag eines jeden Monats eingezogen (§ 4 Reitvertrag / § 3 Pferdeeinstellungsvertrag).

(3) In begründeten Ausnahmefällen ist Zahlung per Überweisung möglich; dies bedarf der vorherigen Absprache.

(4) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten von 5,00 € je Mahnstufe fällig.

(5) Preisanpassungen werden mit 6 Wochen Vorankündigung zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

(6) Eine vorübergehende Abwesenheit des Pferdes berechtigt nicht zur Minderung des Pensionspreises (§ 3 Pferdeeinstellungsvertrag).


§ 6 Versicherungen

(1) Der Anbieter verfügt über eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Tienhüter-Haftpflichtversicherung einschließlich Obhutsschäden. Das Bestehen dieser Versicherungen begrenzt die gesetzliche Haftung des Anbieters nicht; maßgeblich sind die Regelungen in § 7 dieser AGB.

(2) Einsteller sind verpflichtet, eine Reitpferde-Haftpflichtversicherung für das eingestellte Pferd nachzuweisen. Das Pferd muss aus einem seuchenfreien Bestand stammen (§ 11 Pferdeeinstellungsvertrag).

(3) Reitschülern wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen (§ 5 Reitvertrag).


§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für Sachschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Der Einsteller haftet für Schäden, die durch ihn, sein Pferd oder beauftragte Dritte an den Einrichtungen des Stalls, der Reitbahn, der Weide oder an Hindernissen entstehen (§ 9 Pferdeeinstellungsvertrag).

(5) Der Anbieter haftet nicht für auf der Anlage aufbewahrte Gegenstände des Auftraggebers, sofern kein Verschulden des Anbieters vorliegt (§ 9 Reitvertrag).


§ 8 Hausordnung und Sicherheit

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hausordnung der Reitanlage Stephan Remmel (abrufbar unter reitanlage-stephanremmel.de/hausordnung sowie vor Ort ausgehangen) einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Änderungen der Hausordnung werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt; er hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum nächsten möglichen Termin.

(2) Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder von dieser ausdrücklich autorisierten erwachsenen Person auf der Anlage aufhalten, soweit sie nicht unmittelbar am beaufsichtigten Unterricht teilnehmen.

(3) Das Mitbringen von Hunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung und ausschließlich an der Leine gestattet.

(4) Auf dem gesamten Gelände gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot beim Umgang mit Pferden.

(5) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Anbieter berechtigt, Hausverbot zu erteilen und bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen.


§ 9 Datenschutz

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und BDSG.

(2) Daten werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, außer soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(3) Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Diese enthält insbesondere Angaben zum Verantwortlichen, den Rechtsgrundlagen, Speicherfristen sowie den Rechten der betroffenen Personen gemäß Art. 13/14 DSGVO.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Reitanlage Stephan Remmel · Großer Lahweg 54 · 31020 Salzhemmendorf · Tel. 0172/7830228