Hausordnung

Reitanlage Stephan Remmel · Großer Lahweg 54 · 31020 Salzhemmendorf · Stand: März 2026

1. Allgemeines und Zutritt
  • Die Reitanlage ist für Einsteller, Reitschüler sowie deren begleitende Angehörige zugänglich. Besucher und Gäste sind vorab beim Stallbesitzer anzumelden.
  • Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Sicherheitsregeln sind einzuhalten.
  • Die Anweisungen des Stallbesitzers, der Reitlehrer und des Personals sind jederzeit und unverzüglich zu befolgen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder ausdrücklich autorisierten erwachsenen Person auf der Anlage aufhalten — außer während des beaufsichtigten Unterrichts. Eltern tragen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder außerhalb des Reitunterrichts selbst.
  • Jede Person, die die Anlage betritt, erkennt diese Hausordnung als verbindlich an.

2. Umgang mit Pferden
  • Fremde Pferde dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Einstellers weder angefasst, geführt noch geritten werden.
  • Das Füttern fremder Pferde ohne Erlaubnis des Einstellers ist verboten — viele Pferde haben diätetische Einschränkungen oder Allergien.
  • Beim Umgang mit Pferden ist stets ruhiges, besonnenes Verhalten geboten. Lautes Schreien, schnelle Bewegungen und erschreckende Handlungen sind zu unterlassen.
  • Pferde dürfen nur von ausgebildeten oder beaufsichtigten Personen geführt und geritten werden.
  • Das Betreten von Pferdeboxen, Paddocks und Weideflächen ohne ausdrückliche Erlaubnis ist verboten.
  • Das Reiten außerhalb der ausgewiesenen Flächen (Reitplatz, Halle, freigegebene Reitwege) ist ohne Genehmigung verboten.

3. Reitbahn und Reithalle
Reitregeln

Es gelten die Reitregeln der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung):

  • Es wird links gehalten (linke Hand an der Bande).
  • Wer in einer höheren Gangart reitet, hat Vorrang.
  • Das Überholen erfolgt nur mit ausreichendem Abstand auf der Innenbahn.
  • Entgegenkommende Reiter weichen sich links aus.
  • Vor dem Betreten der Reitbahn ist laut anzukündigen: „Achtung, Tür!“
  • Die Reitbahn steht bei Unterrichtsstunden dem Unterricht vorrangig zur Verfügung.
  • Das Springen außerhalb des Unterrichts ist nur nach Genehmigung erlaubt. Hindernisse dürfen ohne Erlaubnis weder aufgebaut noch verändert werden. Nach der Nutzung sind Hindernisse ordnungsgemäß abzubauen und wegzuräumen.
Schutzausrüstung
  • Reithelm: Das Tragen eines EN-zugelassenen Reithelms ist beim Reiten für alle Personen Pflicht.
  • Schuhwerk: Festes Schuhwerk mit Absatz ist beim Reiten und Führen von Pferden Pflicht.
  • Geeignete Reitkleidung ist zu tragen. Lange Haare sind zu einem Zopf zusammenzubinden. Schmuck sollte nicht getragen werden.
  • Das Tragen einer Reitweste wird besonders beim Springreiten dringend empfohlen.
Ordnung
  • Mobiltelefone dürfen während des Reitens nicht benutzt werden.
  • Pferdeäpfel auf der Reitbahn sind unverzüglich zu entfernen.

4. Stallbereich
  • Im gesamten Stallbereich gilt absolutes Rauchverbot (auch E-Zigaretten). Offenes Feuer ist verboten.
  • Stallgassen, Durchfahrten und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
  • Boxentüren, Tore und Eingangstüren sind nach der Nutzung stets zu schließen.
  • Heu, Stroh und andere brennbare Materialien sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zu lagern.
  • Elektrische Geräte dürfen nur nach Absprache und nie unbeaufsichtigt betrieben werden.
  • Die Sattelkammer ist in Ordnung zu halten. Beschädigungen sind sofort zu melden. Grob fahrlässig oder mutwillig beschädigtes Zubehör wird in Rechnung gestellt.
  • Persönliche Gegenstände werden auf eigene Gefahr aufbewahrt.
  • Putzplätze sind nach der Nutzung aufgeräumt zu hinterlassen.

5. Weiden und Außengelände
  • Das Betreten von Weiden und Paddocks ist nur mit Genehmigung des Stallbesitzers gestattet.
  • Zäune, Tore und Absperrungen sind nach der Nutzung stets zu schließen.
  • Beschädigungen sind sofort zu melden.
  • Auf Fremdkörper (Plastik, Drähte, Nägel) ist zu achten und diese zu entfernen oder zu melden.

6. Hunde
  • Mitbringen von Hunden nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Stallbesitzers.
  • Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen — weder Stall noch Reitbahn.
  • Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

7. Fahrzeuge und Parken
  • Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Sicherheit von Pferden und Personen hat absoluten Vorrang.
  • Fahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Stallgassen und Notausgänge freihalten.
  • Pferdetransporter dürfen nur nach Absprache auf dem Gelände bewegt werden.

8. Alkohol, Drogen und Verhalten
  • Alkohol und Drogen beim Umgang mit Pferden sind strikt verboten und führen zum sofortigen Hausverbot.
  • Respektvoller Umgang miteinander ist Pflicht. Beleidigungen und aggressives Verhalten werden nicht toleriert.
  • Lärm, der Pferde erschreckt oder andere Personen stört, ist zu vermeiden.

9. Notfälle und Unfälle
  • Unfälle oder Verletzungen (von Personen oder Pferden) sind dem Stallbesitzer unverzüglich zu melden.
  • Notruf: 112 (Feuerwehr / Rettungsdienst) · Polizei: 110
  • Verbandskasten befindet sich im Stalleingangsbereich. Jede Entnahme bitte sofort melden.
  • Brandfall: Anlage verlassen — Pferde sichern — 112 wählen. Sammelplatz: Parkplatz vor dem Stalleingang.
  • Wer Brand oder ernste Gefahr bemerkt: sofort Alarm schlagen.

10. Verstöße und Hausverbot
  • Verstöße können zur Abmahnung oder bei schwerwiegenden Fällen zum sofortigen Hausverbot führen.
  • Schwerwiegende Verstöße berechtigen den Stallbesitzer zur außerordentlichen Kündigung bestehender Verträge.
  • Verursacher von Schäden haften in vollem Umfang.
Reitanlage Stephan Remmel · Großer Lahweg 54 · 31020 Salzhemmendorf · Tel. 0172/7830228